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Stellung des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht Celle ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland


Das Oberlandesgericht Celle ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, die vor allem für zivilrechtliche Streitigkeiten, Familienrecht und Strafrecht zuständig ist. Daneben bestehen noch Fachgerichtsbarkeiten für Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Steuerrecht.


Aufbau:

Oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist der Bundesgerichtshof. Auf der nächsten Ebene stehen die 24 Oberlandesgerichte. Das Oberlandesgericht Celle ist das größte der drei Oberlandesgerichte in Niedersachsen. Zum Bezirk des OLG Celle gehören sechs Landgerichte und 41 Amtsgerichte.

Zuständigkeit:

Zum einen ist das Oberlandesgericht das den Amts- und Landgerichten in seinem Bezirk übergeordnete Rechtsmittelgericht. Es überprüft die Entscheidungen der Amts- und Landgerichte, die mit einem Rechtsmittel angegriffen wurden. In erster Instanz ist das OLG Celle zudem für die Bearbeitung von Staatsschutzdelikten für ganz Niedersachsen zuständig. Zum anderen ist es aber auch die den Amts- und Landgerichten im Bezirk übergeordnete Verwaltungsbehörde.


Schmuckgrafik (führt zur Stellung des Oberlandesgerichts) Bildrechte: OLG Celle
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