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Geschichte des Oberlandesgerichts

Die Geschichte des Oberlandesgerichts Celle von der Gründung als Oberappellationsgericht 1711 bis heute


Die Geschichte des Oberlandesgerichts Celle beginnt mit der Gründung seines Vorgängers, des Oberappellationsgerichts, am 14.10.1711.

Nachdem es Herzog Ernst- August von Hannover Ende des 17.Jahrhunderts nachlangwierigen Verhandlungen mit Kaiser Leopold I. gelungen war, für das hannoversche Welfenhaus die Kurfürstenwürde zu erhalten, war damit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflichtverbunden, für die Kurlande einen eigenen höchsten Gerichtshof für Berufungen (Appellationen) einzurichten. Nach Kap.11 § 3 der Goldenen Bulle von1356, einem der wichtigsten Staatsgrundgesetze des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, unterstanden die Kurlande eines Kurfürsten nicht mehr der obersten Gerichtsbarkeit des Reiches, sondern einem vom Kurfürsten zu errichtenden eigenen obersten Gericht (privilegum de non appellando et non evocando). So ging mit der Verleihung der Kurfürstenwürde auch die Gründung des Oberappellationsgerichts einher.

In Folge der Reichsjustizgesetze und der angestrebten Rechtseinheit im Deutschen Reich wurde das Gericht 1879 eines von 14 preußischen Oberlandesgerichten. Im Jahr 2011 beging das Gericht sein 300-jähriges Jubiläum.



 

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