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Vorteile

Gegenüber einer streitigen gerichtlichen Entscheidung bestehen insbesondere folgende Vorteile der Mediation im Güterichterverfahren:

Zeit- und Kostenersparnis

„Wir sind nach 2 Stunden Mediationssitzung beim Güterichter schon weiter als in den letzten 2 ½ Jahren!“

Partei nach einem Mediationsgespräch in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung

Neben geschonter Zeit und Nerven kann durch ein erfolgreiches Güterichterverfahren vermieden werden, dass Kosten für Sachverständigengutachten oder Zeugenvernehmungen anfallen. Außerdem reduzieren sich bei einem Vergleich die Gebühren für das Gericht.


Zukunftsorientierte und nachhaltige Lösungen


„Wir haben schon um so viele Punkte nach der Trennung die Anwälte und das Gericht einschalten müssen. Ich hätte nie gedacht, dass wir es schaffen, unsere Streitigkeiten aus der Vergangenheit endlich abzuschließen und alles einvernehmlich zu regeln! Auch unsere Kinder wird das sehr erleichtern.“

Ehepaar nach einer Mediationssitzung in einer Familiensache


Chance eines Neustarts für künftiges Verhältnis


„Endlich ist klargeworden, was in unserer geschäftlichen Kommunikation schiefgelaufen ist und wir wissen, worauf wir zukünftig, am besten schon beim Vertragsabschluss, einfach besser achten müssen.“

Geschäftsführer eines Unternehmens während einer Mediationssitzung zu einem Vertragspartner

Bei der gemeinsam erarbeiteten Lösung sind die Parteien deutlich flexibler in der Gestaltung, als eine an Anträgen und rechtlichen Gegebenheiten gebundene Gerichtsentscheidung. Dabei können die Parteien auch ihre künftige Beziehung - in wirtschaftlicher oder persönlicher Hinsicht - im Blick behalten und vermeiden, dass sich eine Seite als Gewinner oder Verlierer des Verfahrens fühlt.


Mögliche Erledigung vieler Streitpunkte und weiterer anhängiger Verfahren


Ein großer Vorteil der Mediation ist es, dass weitere Streitpunkte der Parteien - neben der beim Gericht anhängigen Rechtsstreitigkeit(en) - in die Verhandlung und einen Vergleich einbezogen werden können. Sofern es weitere anhängige Verfahren, etwa bei einem anderen Gericht, gibt, können diese ebenfalls einvernehmlich miterledigt werden.


Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit


Die Güterichterverhandlungen laufen vertraulich und ohne Öffentlichkeit statt. In Zivilsachen, in denen die Verhandlungen und Urteilsverkündungen regelmäßig öffentlich ablaufen, kann die Güterichterverhandlung daher den Vorteil bieten, dass ein besonderer, geschützter Rahmen für Verhandlungen und Absprachen besteht.


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