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Vortrag der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen: Prof. Dr. Eva Schumann

"Die Ökonomisierung der Familie"


Prof. Dr. Eva Schumann  

Im Rahmen der Vortragsreihe bei dem Oberlandesgericht Celle fand ein Vortrag von

Prof. Dr. Eva Schumann

am 23. Februar 2011, 20 Uhr

über das Thema

"Die Ökonomisierung der Familie"

statt.

Die Politik hat den „ökonomischen Charme“ der Familie entdeckt: Um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken und um das Erwerbspersonen- und Fachkräftepotential zu stabilisieren, soll die Kinderzahl gesteigert und die Frauenerwerbsquote erhöht werden. Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des 2006 veröffentlichten Siebten Familienberichts eine neue Familienpolitik in Deutschland eingeleitet, in deren Zuge zunehmend Kriterien zur Bewertung wirtschaftlicher Vorgänge wie Nachhaltigkeit, Kosten-Nutzen-Analyse usw. auf die Familie übertragen werden. Bei sämtlichen Reformprojekten der letzten Jahre standen arbeitsmarkt- und bevölkerungspolitische sowie genderspezifische Interessen im Vordergrund der Familienpolitik. So war beispielsweise das 2007 eingeführte Elterngeld Bestandteil eines insgesamt 25 Mrd. Euro umfassenden Programms der Bundesregierung zur Stärkung von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung. Das auf dem familienpolitischen Paradigmenwechsel beruhende neue Leitbild des 21. Jahrhunderts begreift Familie und deren Mitglieder somit in erster Linie als „Wirtschaftsfaktoren“ für die Gesellschaft und verbindet dies mit der Erwartung eines optimalen Einsatzes des in der Familie vorhandenen Humankapitals. Der Vortrag wird anhand einer Fülle von Einzelbeispielen zeigen, wie Familie zunehmend zur Sicherung von Ressourcen für den Markt eingesetzt wird, und die kritische Frage aufwerfen, ob die "Ökonomisierung der Familie" vor dem Grundgesetz standhalten kann.

Frau Prof. Dr. Eva Schumann, Jahrgang 1967, studierte in Tübingen und Berlin Rechtswissenschaften. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Tübingen war sie von 1994 bis 2003 zunächst wissenschaftliche Mitarbeiterin und dann Assistentin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche Rechtsgeschichte und Arztrecht der Universität Leipzig. Dort promovierte sie 1997 mit der Arbeit "Die nichteheliche Familie - Reformvorschläge für das Familienrecht mit einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung und unter Berücksichtigung des Völker- und Verfassungsrechts". Im Jahre 2003 habilitierte sie sich mit der Schrift "Unrechtsausgleich im Frühmittelalter - Die Folgen der Verletzung der Person im langobardischen, alemannischen und bayerischen Recht".
Seit 2004 ist sie Professorin für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht sowie Direktorin der Abteilung für Deutsche Rechtsgeschichte des Instituts für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Georg-August-Universität Göttingen.
Im Jahre 2007 wurde die verheiratete Mutter zweier Kinder zudem Ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und hat dort den Vorsitz der Kommission "Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart" inne.

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