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Bewerberinformation

Die E-Mail-Adressen gelten nicht in Rechtssachen

Bewerberinformationen:

Wir suchen wieder nach geeigneten Nachwuchskräften für die Justizfachwirtausbildung.

Nächster möglicher Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres

Voraussetzungen

Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer

  • eine Realschule erfolgreich besucht hat,
  • eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
  • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist.

In jedem Fall ist Voraussetzung, dass das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet ist. Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Fälle, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren von einer Bewerbung um Einstellung vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderte/r des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Grundkenntnisse im Tastschreiben, im Betriebssystem Windows und im Textverarbeitungssystem Word sind ebenfalls erwünscht und hilfreich.

In das Beamtenverhältnis darf gem. § 7 Beamtenstatusgesetz außerdem nur berufen werden, wer Deutscher i. S. d. Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die EU einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt hat, besitzt.

Bewerbung

Die Bewerbung ist zu richten an Frau Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle per E-Mail an die E-Mailadresse OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de zu übersenden.

Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen


Ihrer Bewerbung sind beizufügen:

  • (tabellarischer) Lebenslauf
  • in unbeglaubigter Ablichtung:
    - das letzte Schulzeugnis
    - ggf. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung
  • ggf. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)
  • Formblatt Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen.

Sofern die Bewerbung per E-Mail übersandt wird, sind die genannten Unterlagen als ein PDF-Dokument zu speichern und als Dateianhang der E-Mail beizufügen.

Für den Fall, dass die Bewerbung auf schriftlichem Wege erfolgen soll, ist die Bewerbung zu richten an:

Frau Präsidentin
des Oberlandesgerichts
Schloßplatz 2
29221 Celle


Bitte reichen Sie in diesem Fall die vorstehend genannten Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich insbesondere darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.


Wer einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen kann, wendet sich bitte zunächst an die zuständige Vormerkstelle.

Kontakt

Ansprechpartnerin:
Frau Feldmann Tel.: 05141/206-570

Auswahlverfahren

Geeignete Bewerber werden nach einem schriftlichen Vortest (Allgemeiner Büroarbeitstest (ABAT-R)) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlverfahren besteht aus
- einem Einzelinterview (Dauer: ca. 60 Minuten) sowie
- einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.

Mehrfachbewerbungen

In Absprache mit den Oberlandesgerichten Braunschweig und Oldenburg bitte ich Sie, mir umgehend mitzuteilen, bei welchen Gerichten in Niedersachsen Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht soll dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz wird im Land Niedersachsen weitestgehend einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist.

Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung werde ich dem Oberlandesgericht Braunschweig bzw. Oldenburg mitteilen.

Ihrer Bewerbung fügen Sie daher bitte das Formblatt " Mehrfachbewerbungen" ausgefüllt bei.

Bewerbungsschluss:

bis zum 30. November des Vorjahres.


Weitere Informationen:

Weitere Informationen über freie Stellen und Ausbildungsplatzangebote beim Land Niedersachsen finden Sie im Karriereportal des Landes Niedersachsen unter www.karriere.niedersachsen.de


Ausbildung  
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