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erstellt am:
21.02.2018
Celle. Der Verhandlungstermin des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts
am 22. Februar 2018 um 12 Uhr
im Verfahren gerichtet auf Lieferung eines Neuwagens gegen Rückgabe eines abgasmanipulierten Tiguan (Az.: 7 U 88/17, Vorinstanz Landgericht Hannover 73 O 49/16) ist auf übereinstimmende Bitte der Parteien aufgehoben worden.
Die Terminsaufhebung betrifft nicht den Verhandlungstermin um 12.30 Uhr im Verfahren 7 U 107/17 (Vorinstanz Landgericht Lüneburg 9 O 152/16) betreffend einen abgasmanipulierten Sharan.