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Daten aus über 11.000 Strafverfahren gesammelt und ausgewertet

Oberlandesgericht Celle gibt „Strafkammerbericht“ heraus


Celle. Fünf Jahre lang, von 2009 bis 2014, haben Landgerichte Daten von über 11.000 Strafverfahren erhoben, die das Oberlandesgericht Celle ausgewertet hat. Der „Strafkammerbericht“ von Dr. Sabine Ferber fasst die Ergebnisse der Erhebung auf knapp 200 Seiten zusammen. Die breit angelegte Untersuchung und die große Zahl der beteiligten Gerichte hat zu einem enormen Fundus von Daten geführt, der u.a. wichtige Hinweise für Gerichtsorganisation und Geschäftsverteilung liefert. Dabei darf aber nicht verkannt werden, dass das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strafprozessordnung den Gerichten insoweit nur wenig Spielraum lassen. Deshalb können die Ergebnisse der Erhebung auch im Reformprozess des Strafverfahrensrechts genutzt werden.

In der Spitze haben sich 22 Landgerichte aus 6Bundesländern, darunter alle Landgerichte aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Celle (also die Landgerichte Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden) an der Untersuchung beteiligt. Sie haben nicht nur die üblichen Statistikdaten übermittelt, sondern darüber hinaus Daten erfasst, die sich aus Protokollen der Hauptverhandlungen oder richterlichen Verfügungen ergeben, wie z.B. die Anzahl von Angeklagten und Verteidigern, die Zahl der Hauptverhandlungstage und deren Dauer, die Zahl der Befangenheitsanträge oder den Aktenumfang.

Wesentliche Erkenntnisse der Datenauswertung sind u.a.:

· Nichthaftsachen vor allgemeinen Strafkammern und Jugendstrafkammern dauern durchschnittlich doppelt so lange (300Tage zwischen Eingang der Anklage bei Gericht und abschließender Entscheidung)wie Haftsachen. Nichthaftsachen vor den Wirtschaftsstrafkammern dauern nochmal doppelt so lange.

· Die durchschnittliche Anzahl der Hauptverhandlungstage in Haftsachen vor den allgemeinen Strafkammern stieg im Erhebungszeitraum von 4,7 auf 5,2 Tage.

· Wegen der Verfahrensdauer wurde in Haftsachen vor den allgemeinen Strafkammern und den Jugendstrafkammern in weniger als 2 % der Fälle das Strafmaß im Wege eines Vollstreckungsabschlages reduziert. In Nichthaftsachen vor den Wirtschaftsstrafkammern lag der Anteil im Erhebungszeitraum zwischen einem Drittel und einem Viertel der Verfahren.

· Bei einzelnen Gerichten gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen einem hohen Schwierigkeitsgrad der Verfahren,der u.a. anhand von Umfang der Akten und Zahl der Anklagten ermittelt wurde, und der Verfahrenslaufzeit.

· Der Anteil der Haftsachen, die vor den allgemeinen Strafkammern in einer Kammerbesetzung mit nur zwei statt mit drei Berufsrichtern verhandelt wurden, ist von 2009 bis 2014 kontinuierlich und erheblich von 79 %auf 49 % gesunken. Gleiches gilt für die Nichthaftsachen. Dort sankt der Anteil der in Zweierbesetzung verhandelten Verfahren von 84 % auf 64 %.

· In Haftsachen vor allgemeinen Strafkammern und dem Schwurgericht ist der Anteil an kleinen Verfahren mit geringem Aktenumfang von 54 % auf 37 % gesunken, während der Anteil von umfangreichen Verfahren von 16 % auf 24 % gestiegen ist. Dabei gibt es allerdings zwischen den einzelnen Gerichten große Unterschiede.

· Bei einzelnen Gerichten liegt der Anteil an Haftverfahren, in denen Befangenheitsanträge gestellt werden, bei über 10 %.Jeder Befangenheitsantrag löst ein zeitaufwändiges und kompliziertes Prozedere aus. Deshalb sind sowohl vom ersten, als auch vom zweiten bundesweiten Strafkammertag (im Februar 2016 in Hannover, im September 2017 in Würzburg)verfahrensrechtliche Vereinfachungen gefordert werden, die auch im Strafkammerbericht dargestellt werden.

· Gestiegen, nämlich von 28 % auf 37 %, ist der Anteil von Verfahren mit mehr als 11 Zeugen pro verhandeltem Haftverfahren vor den Strafkammern und Schwurgerichten.

Die Autorin Dr. Sabine Ferber ist seit 2006 am Oberlandesgericht in Celle als Strafrichterin tätig und war über 10 Jahre auch mit Aufgaben der Justizverwaltung befasst. Sie hat die Erhebung der Daten mit konzipiert und begleitet und war maßgelblich mit ihrer Auswertung befasst. Seit Februar 2017 sitzt die 48jährige dem 2. Strafsenat vor, der u.a. für Revisionsentscheidungen und Bußgeldsachenzuständig ist.


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.01.2018

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