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Verfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied der „Arbeiterpartei Kurdistan“ (PKK)

- Zeitplan für Plädoyers und Urteilsverkündung -


Im Verfahren gegen den 43‑jährigen türkischen Staatsangehörigen Yunus O. (5 OJs 1/17) wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ist die Beweisaufnahme am 5. März 2018 geschlossen worden.

Vorbehaltlich möglicher Veränderungen sind die Plädoyers der Generalstaatsanwaltschaft Celle und der Verteidigung für den 14. März 2018 geplant. Sofern dieser Zeitplan eingehalten werden kann, würde das Urteil am 23. März 2018 verkündigt.

Die Verhandlungen am 14. März 2018 und am 23. März 2018 beginnen jeweils um 10 Uhr.

Der Termin am 16. März 2018 ist aufgehoben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit von August 2014 bis Oktober 2016 als Leiter der „Arbeiterpartei Kurdistans" („Partiya Karkeren Kurdistan" - PKK) und ihrer Europaorganisation „Kurdische Demokratische Gesellschaft in Europa" („Civaka Demokratik a Kurdistan" - CDK) im Raum Lohne und zeitweilig auch als Co-Vorsitzender des PKK-Gebiets Oldenburg tätig gewesen sein.

Die Hauptverhandlung hatte am 17. Januar 2018 begonnen. In bislang acht Verhandlungstagen hat der Senat neun Zeugen vernommen.


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* Pflichtfeld
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2018

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