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Staatsschutzverfahren wegen Unterstützung des sog. IS


CELLE. Vor dem 1. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle (NZS 4 - 1/17) beginnt am

Freitag, den 03. August 2018, 09:15 Uhr,
im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94,
Schlossplatz 2 - Eingang Kanzleistraße - 29221 Celle.

die Hauptverhandlung gegen einen zur Tatzeit (März bis Juli 2015) 20jährigen Heranwachsenden, dem die Generalstaatsanwaltschaft Celle Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (sog. „Islamischer Staat“ [IS]) sowie Werben um Mitglieder für diese Vereinigung vorwirft (§§ 129b Abs. 1 und 2 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. Satz 2, 1. Alt. StGB, § 53 StGB, §§ 1, 105 JGG).

Fortsetzungstermine (Beginn jeweils um 09:15Uhr) sind gegenwärtig für den 06., 10., 17. und 27. August sowie den 03. und 10. September 2018 anberaumt.

Der Angeklagte soll mittels einer von ihm eingerichteten geschlossenen WhatsApp-Gruppe mit bis zu 45 Teilnehmern, von denen sich einige in Syrien aufhielten oder in Syrien gekämpft hatten, einen 21jährigen, der nach Syrien ausreisen und auf der Seite des sog. IS gegen das sog. Assad-Regime kämpfen wollte, in diesem Entschluss bestärkt, ihm durch die Teilnehmer der WhatsApp-Gruppe Kontakte und Unterstützung für dessen anschließend unternommene Ausreise verschafft sowie außerdem versucht haben, einen weiteren Teilnehmer der WhatsApp-Gruppe u. a. mit dem Angebot finanzieller Unterstützung als Mitglied des sog. IS anzuwerben.

Akkreditierung von Medienvertretern

Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen und darin angeordnet, dass ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Die Anordnungen zur erforderlichen Akkreditierung von Medienvertretern finden sich in der sitzungspolizeilichen Anordnung unter III. Es wird insbesondere auf die dort festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese

beginnt am 17. Juli 2018 um 10:00 Uhr und

endet am 19. Juli April 2018 um 10:00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Sollten wider Erwarten mehr als 20 Akkreditierungsgesuche innerhalb der Anmeldefrist eingehen oder in einem Sitzungssaal nicht ausreichend Plätze für Pressevertreter zur Verfügung stehen, entscheidet das Los, wenn nicht durch die Schaffung zusätzlicher Presseplätze jeder Interessent akkreditiert werden kann.

Bitte beachten Sie, dass jedes rechtlich selbständige Medienorgan nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

FAQ zum Akkreditierungsverfahren haben wir zur Erleichterung hier zusammengestellt.

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* Pflichtfeld
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2018

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