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OLG Celle veröffentlicht unterhaltsrechtliche Leitlinien für das Jahr 2018

CELLE. Das Oberlandesgericht Celle hat seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien für das Jahr 2018 veröffentlicht. Sie finden sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts(www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de) beim „Service“ unter der Rubrik

„Rechtsprechung“. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, bilden aber für alle Familiengerichte im OLG-Bezirk eine wichtige Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung.


Neben einer redaktionellen Überarbeitung, insbesondere der Einfügung aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, haben die Familiensenate Ergänzungen aufgenommen

· zur Behandlung geldwerter Zuwendungen durch den Arbeitgeber (z.B. Firmenwagen zur privaten Nutzung),

· den Kosten der berufsbedingten Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs,

· dem Umfang ergänzender Altersvorsorge,

· der konkreten Bedarfsberechnung bei besonders guten Einkommensverhältnissen und dem Elternunterhalt.

Besonders hinzuweisen ist auch auf eine grundlegende Veränderung in der Düsseldorfer Tabelle, die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten enthält (http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf). Dort fallen künftig Unterhaltspflichtige mit bereinigten Einkünften von bis zu 1.900€ (2017: bis 1.500 €) in die erste Einkommensgruppe. Entsprechend verändert sich auch die Zuordnung in die folgenden Einkommensgruppen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.01.2018

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