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Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW

Fortsetzung der Verhandlung nicht vor Juni 2018


Celle. Die mündliche Verhandlung vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW wird nicht vor Juni 2018 fortgesetzt werden. Die Fortsetzungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Verhandlung hatte am 12. Oktober 2017 begonnen. Nachdem der Verfahrensbevollmächtigte einer beigeladenen Anlegerin und der Verfahrensbevollmächtige der Musterklägerin die erkennenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatten, waren die weiteren Verhandlungstermine im Jahr 2017 aufgehoben worden. Zwischenzeitlich hat das Oberlandesgericht Celle insgesamt sechs Befangenheitsanträge verschiedener Anleger gegen insgesamt sechs Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts (Beschlüsse vom 23. Oktober 2017 – insoweit betreffend zwei Anträge -, 27. November 2017, 28. November 2017 und 9. Februar 2018 – insoweit betreffend zwei Anträge) und vier Gehörsrügen von Anlegern (Beschlüsse vom 28. November 2017 – insoweit betreffend zwei Anträge -, 11. Januar 2018 und 9. Februar 2018) zurückgewiesen. Mit den Gehörsrügen hatten sich die Antragsteller gegen die Zurückweisung ihrer jeweiligen Befangenheitsgesuche gewehrt.

Worum geht es in dem Verfahren?

Das Landgericht Hannover hat mit seinem öffentlich bekanntgemachten Vorlagenbeschluss vom 13. April 2016 (www.bundesanzeiger.de) vor dem Oberlandesgericht Celle ein Musterverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren werden verschiedene Feststellungsziele von 42 Klägern beim Landgericht Hannover anhängiger und zwischenzeitlich ausgesetzter Klageverfahren (18 O 159/13, 18 O 333/14, 18 O 89/15, 18 O 96/15, 18 O 174/15 und 18 O 175/15) gebündelt. Dadurch soll ein Musterbescheid herbeigeführt werden, in dem alle Feststellungsziele gebündelt beantwortet werden.

Die Kläger der Ausgangsverfahren haben in Finanzgeschäfte mit VW-Aktien investiert, u.a. sog. Leerverkäufe. Sie begehren von der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG Zahlung von Schadensersatz wegen falscher und irreführender Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Volkswagen AG durch die Porsche Automobil Holding SE. Die Kläger behaupten, ihnen sei im Zusammenhang mit ihren Investitionen ein Schaden entstanden, u.a. wegen der Veröffentlichung von nach Darstellung der Kläger unrichtigen und irreführenden Presseerklärungen, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens und wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Verfahrensgegenstand ist auch eine Pressemitteilung der Porsche Automobil Holding SE vom 10. März 2008, mit der sie Medienberichte zurückwies, wonach das Unternehmen beabsichtige, seinen Anteil an der Volkswagen AG auf 75 % aufzustocken.

In dem Musterverfahren ist aus dem Kreis der Kläger der Ausgangsverfahren eine Musterklägerin bestimmt worden. Die weiteren Kläger sind beigeladen. Das Musterverfahren endet mit einem Musterentscheid. Er bindet die Prozessgerichte in allen nach § 8 Absatz 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren und wirkt grds. für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens.




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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.02.2018

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