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Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW Aufhebung des Verhandlungstermins am 19. und 20. Oktober 2017

Celle. Der Vorsitzende des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Celle hat die Verhandlungstermine im Kapitalanleger-Musterverfahren

am 19. und 20. Oktober 2017 aufgehoben,

weil die mündliche Verhandlung erst nach Entscheidung über das Ablehnungsgesuch einer Beigeladenen und der Musterklägerin fortgeführt werden kann. Eine Beigeladene und die Musterklägerin hatten die am Verfahren beteiligten Richter am 12. Oktober 2017 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Über das Ablehnungsgesuch wird ohne die abgelehnten Richter durch die nach dem Geschäftsverteilungsplan des OLG Celle zuständigen Richter entschieden. Im Verfahren haben die abgelehnten Richter sich zum Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern. Zu diesen dienstlichen Äußerungen dürfen die Parteien Stellung nehmen.

Die weiteren Verhandlungstermine am 26.10., 27.10., 02.11., 03.11, 09.11. und 10.11.2017 sind nicht aufgehoben.

§ 42 Zivilprozessordnung (ZPO) Ablehnung eines Richters

(1) Ein Richter kann (…) wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. (…)

§ 44 ZPO Ablehnungsgesuch

(…)

(3) Der abgelehnte Richter hat sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern. (…)

§ 45 ZPO Entscheidung über das Ablehnungsgesuch

(1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.10.2017

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