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erstellt am:
12.10.2017
Celle. Der Vorsitzende des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Celle hat den Verhandlungstermin im Kapitalanleger-Musterverfahren am 13. Oktober 2017 aufgehoben.
Der Verfahrensbevollmächtigte einer Beigeladenen und der Verfahrensbevollmächtige der Musterklägerin haben die erkennenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Über dieses Ablehnungsgesuch ist nun zu entscheiden.