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Antrag auf Haftentlassung von „Abu Walaa“ abgelehnt

OLG Celle ordnet Fortdauer der Untersuchungshaft an



CELLE. In dem Staatsschutzverfahren gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah A., der sich selbst Abu Walaa nennt, und vier weitere Angeklagte, hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle den Antrag der Verteidiger des Angeklagten A. auf Aufhebung des Haftbefehls mit Beschluss vom 03. April 2018 abgelehnt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Dem Angeklagten A. wird u. a. mitgliedschaftliche Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat" (IS) vorgeworfen. Nach Ansicht des Senats ist der Angeklagte A. aufgrund des Ergebnisses der bisherigen Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zusammen mit den sich aus den Ermittlungsakten ergebenden Umständen weiterhin dringend tatverdächtig, Mitglied des IS und von diesem als Repräsentant in der Bundesrepublik Deutschland u. a. dafür eingesetzt worden zu sein, hier neue Kämpfer für den IS zu rekrutieren. Der Angeklagte A. sei weiterhin dringend tatverdächtig, entsprechend seinem Auftrag u. a. mehrere Rekruten - von denen zwei später im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben sollen und einer innerhalb des „Amniya“ genannten Sicherheitsapparats des IS tätig gewesen sein soll - ideologisch bestärkt und in der praktischen Umsetzung deren Anschlusses an den IS unterwiesen zu haben. Da weiterhin der Haftgrund der Fluchtgefahr bestehe, habe die Untersuchungshaft fortzudauern.

In der Sitzung vom 04. April 2018 hat sich der Mitangeklagte Ahmed F. Y. persönlich eingelassen und u. a. zu seiner Person und seiner persönlichen Entwicklung sowie zu den ihm vorgeworfenen Taten erklärt. Die Hauptverhandlung wird am 10. April 2018 fortgesetzt.

Die weiteren Fortsetzungstermine können der hiesigen Presseinformation vom 02. März 2018 entnommen werden.

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Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.04.2018

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