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Akkreditierung von Medienvertretern in dem gegen drei mutmaßliche Mitglieder der „Jabhat al-Nusra“ vor dem OLG Celle geführten Verfahren (5 StS - 1/18)



CELLE. In dem vor dem 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Celle eröffneten Hauptverfahren (5 StS - 1/18), in dem drei Brüdern syrischer Staatsangehörigkeit u. a. vorgeworfen wird, sich mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Jabhat al-Nusra“ [JaN]) beteiligt zu haben, beginnt die Hauptverhandlung am

Freitag, den 20. April 2018, 10.00 Uhr,

im Oberlandesgericht Celle, Saal 94,

Schlossplatz 2 - Eingang Kanzleistraße - 29221 Celle.

Fortsetzungstermine (Beginn jeweils um 10:00 Uhr) sind gegenwärtig anberaumt für den

23. und 26. April,

07., 11., 14., 18., 24., 25., 28. und 31. Mai,

01., 21., 22., 25., 28. und 29. Juni,

05. und 12. Juli,

13., 16., 17., 20., 27. und 31. August,

06., 07., 13., 14., 20., 21., 27. und 28. September,

02., 04., 11., 12., 15., 25. und 26. Oktober,

01., 02., 08., 09., 15., 22. und 29. November,

07., 13. und 21. Dezember 2018

und für den Fall, dass die Hauptverhandlung im Jahre 2019 fortgeführt wird, bis auf weiteres ab dem 11. Januar 2019 fortlaufend für jeden Freitag.

Akkreditierung von Medienvertretern

Der Vorsitzende des 5. Strafsenats hat sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen und darin angeordnet, dass ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Die Anordnungen zur erforderlichen Akkreditierung von Medienvertretern finden sich in der sitzungspolizeilichen Anordnung unter III. Es wird insbesondere auf die dort festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese

beginnt am 03. April 2018 um 10 Uhr und

endet am 05. April 2018 um 12 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Für einzelne Mediengruppen ist ein festes Sitzplatzkontingent vorgesehen. Bitte geben Sie daher in Ihrem Akkreditierungsgesuch an, für welches Kontingent Sie die Zuweisung eines Sitzplatzes beantragen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche je Kontingent.

Bitte beachten Sie, dass jedes rechtlich selbständige Medienorgan nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann.

FAQ zum Akkreditierungsverfahren haben wir zur Erleichterung hier zusammengestellt.

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Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.03.2018

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