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Akkreditierung und Sicherheitsverfügung

-Musterverfahren gegen Porsche und VW

Verhandlungsbeginn und Akkreditierung

Celle. Die mündliche Verhandlung vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Celle im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Porsche und VW beginnt

am 12.10.2017 um 10 Uhr

im Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover, Saal 127.

Weitere Verhandlungstermine finden statt am 13.10., 19.10., 20.10., 26.10., 27.10, 02.11., 03.11., 09.11. und 10.11.2017, Beginn ist jeweils ebenfalls um 10 Uhr.

Akkreditierungsverfahren

Der Vorsitzende des 1. Kartellsenats hat eine sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen. Die Regelungen zum Akkreditierungsverfahren finden sich dort unter Ziff. III. Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.

Sie beginnt am 7. August 2017 um 13.00 Uhr und endet am 9. August 2017 um 13.00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind.

Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Zur Vereinfachung der Abläufe im Akkreditierungsverfahren und zur Vermeidung unvollständiger Gesuche ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Falls Sie das Formblatt nicht direkt über die dort enthaltene Schaltfläche zurücksenden können, speichern Sie es bitte auf ihrem PC und schicken es dann als Anlage zu einer E-Mail an die o.g. Adresse zurück

Für einzelne Mediengruppen ist ein festes Sitzplatzkontingent vorgesehen. Bitte geben Sie daher in Ihrem Akkreditierungsgesuch an, für welches Kontingent Sie die Zuweisung eines Sitzplatzes beantragen.

Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche.

FAQ zum Akkreditierungsverfahren haben wir zur Erleichterung hier zusammengestellt.

Worum geht es in dem Verfahren?

Das Landgericht Hannover hat mit seinem öffentlich bekanntgemachten Vorlagenbeschluss vom 13. April 2016 (www.bundesanzeiger.de) vor dem Oberlandesgericht Celle ein Musterverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren werden verschiedene Feststellungsziele von 42 Klägern beim Landgericht Hannover anhängiger und zwischenzeitlich ausgesetzter Klageverfahren(18 O 159/13, 18 O 333/14, 18 O 89/15, 18 O 96/15, 18 O 174/15 und 18 O 175/15) gebündelt. Dadurch sollen ein Musterbescheid herbeigeführt werden, in dem alle Feststellungsziele gebündelt beantwortet werden.

Die Kläger der Ausgangsverfahren begehren von der Porsche Automobil Holding SE und der Volkswagen AG Zahlung von Schadensersatz wegen falscher und irreführender Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Volkswagen AG. Die Kläger behaupten, ihnen sei im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der Volkswagen AG ein Schaden entstanden, u.a. wegen der Veröffentlichung von nach Darstellung der Kläger unrichtigen und irreführenden Presseerklärungen, wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Verfahrensgegenstand ist u.a. eine Pressemitteilung der Porsche Automobil Holding SE vom 10. März 2008, mit der sieMedienberichte zurückwies, wonach das Unternehmen beabsichtige, seinen Anteil an der Volkswagen AG auf 75 % aufzustocken.

Das Musterverfahren endet mit einem Musterentscheid. Er bindet die Prozessgerichte in allen nach § 8 Absatz 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren und wirkt grds. für und gegen alle Beteiligten des Musterverfahrens.


Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.08.2017

Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

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