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Verfahren wegen Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen VW Caddy

Terminsaufhebung


Celle. Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat den für Donnerstag, 29. Juni 2017, im Verfahren 7 U 34/17 anberaumten Verhandlungstermin über die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen VW Caddy aufgehoben. Die Berufung wurde zurückgenommen. Weiteres ist hier nicht bekannt.


Die Terminsaufhebung betrifft nicht den ebenfalls für den 29. Juni 2017 anberaumten Verhandlungstermin im Verfahren 7 U 3/17 (vgl. hiesige Pressemitteilung vom 20. Juni 2017). Die Verhandlung in diesem Verfahren beginnt jedoch erst um 11 Uhr im Saal 153.

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Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2017

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