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Anfahrt

Hausanschrift: Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle

Eingang nur Schloßplatz 2 / Ecke Kanzleistraße

Anreise mit der Bahn:

Busverbindungen ab Bahnhof : mehrere Linien in ca. fünf Minuten bis "Schloßplatz"
Fußweg ab Bahnhof : ca. 20 Minuten


Auf nebenstehendem Plan finden Sie alle Parkplätze, -häuser und Tiefgaragen im Innenstadtbereich.
Sie brauchen jeweils nicht mehr als 15 Minuten, um bequem zum OLG zu gelangen.


Denken Sie bitte daran, dass sich die Termine verzögern können, und wählen Sie deshalb möglichst einen Parkplatz mit unbefristeter Parkdauer. Hier bietet sich der hintere Teil des Schützenplatzes im Nordwesten der Stadt - siehe Plan - mit unbefristeten und kostenlosen Parkmöglichkeiten an (Eingabe Navigationssystem: "Hafenstraße").

Am Oberlandesgericht finden Eingangskontrollen und Durchsuchungen statt. Bitte richten Sie sich auf dadurch evtl. entstehende Verzögerungen ein. Bringen Sie insbesondere ein Ausweispapier zum Termin mit. Rechtsanwälte, die sich durch einen entsprechenden Ausweis legitimieren können, sind von den Durchsuchungen im Allgemeinen ausgenommen.


Für Schwerbehinderte mit den Ausweismerkzeichen G und aG besteht die Möglichkeit, auf dem besonders ausgewiesenen Parkplatz vor dem Haupteingang (Schloßplatz 2) oder auf Innenhof des Oberlandesgerichts zu parken. Die Zufahrt zum Innenhof erfolgt über die Mühlenstraße. Einzelheiten erfragen Sie bitte unter den Telefonnummern 05141 206229 bzw. 05141 206338.


Auszug eines Stadtplans mit Weg zum Oberlandesgericht   Bildrechte: OLG Celle
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