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gehobener Justizdienst

Hier finden Sie Informationen zum Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers

Aufgaben:

Die Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erstreckt sich auf zahlreiche Rechtsgebiete der streitigen und insbesondere der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Diese Aufgaben sind vielfältig und anspruchsvoll. Sie zu erfüllen setzt die Fähigkeit voraus, selbstständig Lebenssachverhalte zu erfassen, zu klären und zu ordnen, wirtschaftliche, soziale und rechtspolitische Zusammenhänge zu verstehen, Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, Rechtsfragen zu erkennen und zu lösen, sachgerechte Entscheidungen zu treffen und sie allgemeinverständlich zu begründen. Dabei haben die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch maßgebliche Entscheidungen der Gerichte sowie grundlegende Erkenntnisse der Wissenschaft zu berücksichtigen. Das Recht, in sachlicher Unabhängigkeit zu entscheiden, verlangt Entschlussfähigkeit und Unbeeinflussbarkeit, Einfühlungsvermögen sowie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und den Rechtsuchenden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu helfen.

Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über einige wichtige Aufgabenbereiche dieses Berufes:

In Grundbuchsachen entscheiden die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger unter anderem über Anträge auf Eintragung beim Erwerb von Grundstückseigentum oder die Begründung von Wohnungseigentum sowie auf Eintragung von Belastungen des Grundstücks (z. B. zur Kaufpreisfinanzierung). Ebenso ist den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern die Führung des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters sowie des Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregisters vollständig übertragen. Sie entscheiden z.B. über die Ersteintragung von Personenhandels- und Kapitalgesellschaften.

Im Familienrecht haben sie umfangreiche Befugnisse. Selbstständig entscheiden sie über Anträge auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren. Sie verpflichten den Vormund, führen ihn in sein Aufgabengebiet ein und belehren ihn über seine Rechte und Pflichten. Sie überwachen dessen Geschäftsführung und Vermögensverwaltung. Sofern die Eltern oder der Vormund zu einzelnen Rechtsgeschäften der gerichtlichen Genehmigung bedürfen, sind auch hier Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zuständig. Sie beraten und überwachen in ähnlicher Weise die für volljährige hilfsbedürftige Menschen bestellten Betreuerinnen und Betreuer.

In Nachlasssachen eröffnen sie Testamente, verkünden Erben den letzten Willen Verstorbener und erteilen Erbscheine.

Den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern obliegt die zwangsweise Versteigerung von Grundstücken, Erbbaurechten und Wohnungseigentum. Im Zuge dieser Verfahren leiten sie Gerichtstermine in eigener Verantwortung.

Ferner erlassen sie Beschlüsse auf Pfändung von Geldforderungen (z.B. Lohnpfändungen), entscheiden über eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung und andere Maßnahmen im Vollstreckungsverfahren.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen sie das Verfahren selbstständig durch. Sie beraten und überwachen den Insolvenzverwalter und führen die Termine durch.

In der Rechtsantragstelle nehmen sie Klageanträge, Klagebeantwortungen sowie andere Schriftsätze auf und helfen den Rechtsuchenden, ihr Vorbringen in die der Sach- und Rechtslage entsprechende Form zu bringen. Sie erteilen Berechtigungsscheine, mit denen Rechtssuchende mit geringem Einkommen bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zur Beratung aufsuchen.

Nach Beendigung des Prozesses obliegt ihnen die Festsetzung der Kosten, die der obsiegenden Prozesspartei gegen die unterlegene zustehen.

In der Staatsanwaltschaft führen die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die Vollstreckung der Strafen einschließlich erforderlicher Zwangsmaßnahmen (z. B. Erlass eines Haftbefehls) eigenverantwortlich durch.

Als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes nehmen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oftmals herausgehobene Funktionen in Organisation und Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften wahr. Dies gilt auch für die Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit.

Laufbahn:

Während des Vorbereitungsdienstes sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Verheirateten wird ferner ein Familienzuschlag gezahlt. Die Anwärterbezüge sind zu versteuern, Sozialversicherungsbeiträge sind nicht abzuführen. Bei Krankheit erhalten die Studierenden wie alle Beamtinnen und Beamte eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil - z. B. bei Ledigen 50 % - deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung über den restlichen Prozentsatz ist daher ratsam.

Nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes und bestandener Rechtspflegerprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sofern eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt, erhalten die Absolventinnen und Absolventen die Dienstbezeichnung „Justizinspektorin" oder „Justizinspektor". Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.

Nach einer Probezeit von in der Regel 3 Jahren folgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Beförderungen bis zur Justizoberamtsrätin oder zum Justizobersamtsrat sind möglich.

Nach einer zusätzlichen Ausbildung im Strafrecht ist ein Wechsel in die Amtsanwaltslaufbahn möglich. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten.

Besoldung:

Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Zur Rechtspflegerlaufbahn gehören die Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 mit Zulage.

Ausbildung:

Die Rechtspflegerausbildung besteht aus einem dreijährigen Fachhochschulstudium. Das Studium umfasst fachwissenschaftliche Studienzeiten von 24 Monaten Dauer, die an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim (HR Nord) absolviert werden, und berufspraktische Studienzeiten von 12 Monaten Dauer, die bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften durchgeführt werden.

Das Studium gliedert sich in fünf Abschnitte.

Der erste Studienabschnitt besteht aus einem 10-monatigen Grundstudium. In Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Arbeitsgemeinschaften) werden den Studierenden neben Grundlagen und Methoden der juristischen Arbeitsweise insbesondere die Grundzüge des Zivilrechts und Strafrechts sowie das Zivilprozess- und Strafvollstreckungsrecht vermittelt.

Im Verlauf des Grundstudiums findet eine Zwischenprüfung statt, die aus drei Aufsichtsarbeiten und einer Hausarbeit als studienbegleitende Leistungskontrollen besteht. Die erfolgreiche Absolvierung der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums.

Im zweiten Studienabschnitt (3 Monate), der berufspraktischen Studienzeit I, findet die Ausbildung am Arbeitsplatz in den Bereichen Strafvollstreckung und Zivilprozesssachen bei einer Ausbildungsbehörde (Staatsanwaltschaft bzw. Amtsgericht) statt.

Im dritten Studienabschnitt (Hauptstudium I, 8 Monate) wird in Vorlesungen, Übungen und Arbeitsgemeinschaften das Immobiliarsachenrecht, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Insolvenzrecht gelehrt und vertieft. Zum Ende des Hauptstudiums I wird das Thema der Diplomarbeit ausgegeben.

Der vierte Studienabschnitt (berufspraktische Studienzeit II, 9 Monate) findet an einem Amtsgericht statt und gibt Gelegenheit, die erarbeiteten Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, durch Erfahrungen zu vervollständigen und zu vertiefen.

Daneben dient der Abschnitt der Vorbereitung für die Diplomarbeit.

Im abschließenden fünften Studienabschnitt (Hauptstudium II, 6 Monate) werden einzelne Arbeitsfelder nach Wahl der Studierenden vertieft und Grundzüge der Verwaltungstätigkeit und des Gerichtsmanagements gelehrt; zudem wird die Diplomarbeit fertig gestellt.

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung, wobei die schriftlichen Prüfungsleistungen bereits während der Ausbildung zu erbringen sind. Das Studium endet mit der mündlichen Prüfung.

Die Fachhochschule verleiht den Absolventinnen und Absolventen den Diplomgrad „Diplom-Rechtspflegerin (Fachhochschule)" oder „Diplom-Rechtspfleger (Fachhochschule)".

Zulassungsvoraussetzungen:

Zur Rechtspflegerausbildung kann zugelassen werden, wer

1. die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und

2. das 40. Lebensjahr, im Fall der Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat.

Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Fälle, in denen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die wegen Betreuung mindestens eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren von einer Bewerbung um Einstellung vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderte/r des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerberverfahren:

Ihre Bewerbung richten Sie bitte im Herbst des Vorjahres an das Oberlandesgericht Celle.

Einstellungstermin ist der 1. Oktober eines jeden Jahres.

Der Bewerbung sollen folgende Unterlagen beigefügt werden

- ein Lebenslauf,

- das letzte Schulzeugnis (Ablichtung) und

- ggf. Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung.

Wer einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen kann, wendet sich bitte zunächst an die zuständige Vormerkstelle.

Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte auch das Formblatt "Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen" ausgefüllt bei.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein. Das erleichtert hier erheblich die Handhabung bei der Bearbeitung insbesondere bei etwaiger Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.

Ansprechpartner:

Sollten noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich für eine Bewerbung beim Oberlandesgericht Celle bitte an den zuständigen Ansprechpartner.

zusätzlich:

Link zur Fachhochschule

Informationsbroschüre

Film

Bewerbungsschluss:

31. Dezember eines jeden Jahres für das Folgejahr

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