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Justiznachwuchs wird vereidigt

Justiznachwuchs wird vereidigt

Celle. Am 1. Oktober 2015 werden im Oberlandesgericht Celle 33 junge Frauen und Männer zu Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärtern ernannt. Für sie beginnt damit ein dreijähriges duales Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) in Hildesheim mit zwei Praxisabschnitten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Nach Abschluss der Ausbildung wird der Justiznachwuchs in den 48 Gerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle und bei den 6 Staatsanwaltschaften im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingesetzt werden. „Die neuen Kolleginnen und Kollegen erwartet ein abwechslungsreicher und interessanter Beruf und eine wichtige Aufgabe“, erläuterte die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Eva Moll-Vogel. „Ich wünsche den Anwärterinnen und Anwärtern für ihr Studium viel Spaß und Erfolg.“


Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen, an der Vereidigung teilzunehmen. Zu Beginn der Veranstaltung besteht Gelegenheit für Fotos. Über eine Anmeldung unter OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de würden wir uns freuen.



Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle stehen jährlich rd. 30 bis 40 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Bewerbungen für den nächsten Ausbildungsjahrgang, der am 1. Oktober 2016 beginnt, können bis zum 30. November 2015 an das Oberlandesgericht Celle gerichtet werden. Nähere Information finden Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts (www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de).



Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen eine Vielzahl von Aufgaben in der Justiz war. Beispielsweise erteilen sie Erbscheine oder eröffnen Testamente. Sie führen das Grundbuch und tragen u.a. Eigentümer oder Belastungen von Grundstücken, wie Hypotheken oder Grundschulden, in das Grundbuch ein. Ebenso sind sie für die Zwangsversteigerung von Immobilien und den Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Lohnzahlungen zuständig. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger führen das elektronische Handels- und Vereinsregister und prüfen die rechtlichen Voraussetzungen für die Eintragung von Unternehmens- oder Vereinsgründungen. Sie verpflichten in Familiensachen den Vormund und überwachen seine Tätigkeit. Ebenso beraten und überwachen sie Betreuer, die für volljährige hilfsbedürftige Menschen bestellt sind. In den Rechtsantragstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind sie erste Ansprechpartner für Rechtsuchende und nehmen ihre Anträge auf. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger treffen ihre Entscheidungen sachlich unabhängig und frei von Weisungen Dienstvorgesetzter.

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Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

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