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Hauptverhandlung im Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung



Celle. In dem Strafverfahren gegen Ayoub B. und Ebrahim H.B., das am 03.08.2015 um 10.00 Uhr im Oberlandesgericht Celle, Saal 94, Schloßplatz 2, Eingang Kanzleistraße, 29221 Celle beginnt, wird noch einmal auf folgende Punkte besonders hingewiesen:

Im Bereich der Kanzleistraße in Celle ist an den Verhandlungstagen mit Behinderungen zu rechnen. Da beim Oberlandesgericht Celle keine Parkmöglichkeiten bestehen, weise ich darauf hin, dass beim Schützenplatz (Zufahrt über die Mühlenstraße / Neumarkt) Parkplätze zur Verfügung stehen. Ausnahmen vom Halteverbot in der Kanzleistraße bestehen lediglich für Technikfahrzeuge akkreditierter Medienunternehmen, die eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Celle beantragt und erhalten haben.

Der Zugang zur Hauptverhandlung erfolgt über den Eingang Kanzleistraße. Dieser wird bereits gegen 08.15 Uhr (neue Zeit) geöffnet. Dort erfolgt die Einlasskontrolle. Prozessbeteiligten wird bevorzugt Einlass gewährt.

Zuhörer werden in der Reihenfolge ihres Erscheinens in den Sitzungssaal eingelassen. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können keinen Zutritt erhalten. Zuhörer müssen einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten Personalausweis, Reisepass oder gleichgestellte ausländische Ausweispapiere vorlegen. Die Ausweise werden am Eingang kopiert.

Zuhörern ist nicht gestattet, Taschen in den Sitzungssaal mitzunehmen. Im gesamten Gebäude gilt ein absolutes Verbot von Waffen und gefährlichen Werkzeugen. Auch Mobiltelefone und Laptops oder Tablets, Funk- oder Aufzeichnungsgeräte dürfen nicht mit in den Sitzungssaal genommen werden. Für abgegebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Für nicht akkreditierte Medienunternehmen besteht ein sog. Verfügungskontingent, das in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben wird. Nicht akkreditierte Medienvertreter müssen sich hierzu unter Vorlage eines gültigen Presseausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis in eine an der Sicherheitsschleuse bereit liegende Liste eintragen.

Es wird vorsorglich noch einmal darauf hingewiesen, dass auch Pressevertreter akkreditierter Medienunternehmen bei der Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis vorlegen müssen.

Den mit einer Platzkarte ausgestatteten Medienvertretern ist es gestattet, Laptops in dem für Pressevertreter reservierten Raum zu deponieren. Ihre Mitnahme in den Sitzungssaal ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind am Einlass abzugeben und in den vorhandenen Schließfächern zu deponieren. Für abgegebene oder im Presseraum abgestellte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Hinsichtlich der Einlasskontrollen wird im Übrigen auf die Pressemitteilung vom 17.07.2015 verwiesen. Ergänzend ist die körperliche Durchsuchung angeordnet.

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Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

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