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Akkreditierung und Sicherheitsverfügung


Akkreditierung und Sicherheitsverfügung im Verfahren gegen zwei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat



Der Vorsitzende des 4. Strafsenats (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Celle hat im Verfahren gegen zwei Angeklagte sitzungspolizeiliche Anordnungen (Sicherheitsverfügung) erlassen. Danach soll die Hauptverhandlung am 03. August 2015, 10.30 Uhr, Oberlandesgericht Celle Saal 94, Schloßplatz 2, Eingang Kanzleistraße, 29221 Celle beginnen.

Fortsetzungstermine sind für den 04.08.2015, 10.08.2015, 11.08.2015, 17.08.2015, 24.08.2015, 25.08.2015, 31.08.2015, 01.09.2015, 14.09.2015, 15.09.2015, 21.09.2015, 28.09.2015, 29.09.2015, 06.10.2015, 07.10.2015, 12.10.2015, 13.10.2015, 20.10.2015, 21.10.2015, 05.11.2015, 06.11.2015, 09.11.2015, 10.11.2015, 23.11.2015, 24.11.2015, 30.11.2015, 01.12.2015, 07.12.2015, 14.12.2015, 15.12.2015, 21.12.2015 und 22.12.2015 geplant. Ausfälle einzelner Termine sind möglich.

Akkreditierungsverfahren

Die Anordnungen zum durchzuführenden Akkreditierungsverfahren finden sich in der Sicherheitsverfügung unter I. Es wird insbesondere auf die dort festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Sie beginnt am 20. Juli 2015 um 10.00 Uhr und endet am 22. Juli 2015 um 10.00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Zur Vereinfachung der Abläufe im Akkreditierungsverfahren und zur Vermeidung unvollständiger Gesuche ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend den Vorgaben der Sicherheitsverfügung eine Sitzplatzvergabe für Medienvertreter/Journalisten stattfindet. Für einzelne Mediengruppen ist ein festes Sitzplatzkontingent vorgesehen. Bitte machen Sie daher in Ihrem Akkreditierungsgesuch geltend, für welches Kontingent Sie mit Ihrem Akkreditierungsgesuch die Zuweisung eines Sitzplatzes beantragen.

Bitte beachten Sie, dass jedes rechtlich selbständige Medienorgan nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann. Ein Tausch zwischen mehrere Medienvertreter/Journalisten für ein Medienorgan ist jedoch nach den Vorgaben der Sicherheitsverfügung jederzeit möglich. Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche.

Weitere Einzelheiten zu organisatorischen Fragen und den Einrichtungen im Gerichtsgebäude während der Dauer des Verfahrens werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens gesondert bekannt gegeben.


Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

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