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Eröffnung des Verfahrens gegen zwei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat


Celle. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat das Hauptverfahren gegen einen 27 Jahre und einen 26 Jahre alten Angeklagten eröffnet, denen die Generalbundesanwaltschaft vorwirft, sich jeweils zwischen Juni 2014 und August 2014 der Organisation "Islamischer Staat Irak und Großsyrien" (ISIG) angeschlossen und damit an einer terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Die beiden Angeklagten sind deutsche und tunesische Staatsangehörige und befinden sich in Untersuchungshaft. Sie sollen sich als Kämpfer bzw. Selbstmordattentäter für ISIG zur Verfügung gestellt, an der Rekrutierung neuer Mitglieder und der Finanzierung der Vereinigung beteiligt haben. Der 27 Jahre alte Angeklagte soll darüber hinaus im Umgang mit Schusswaffen ausgebildet worden sein, um sich an Kampfhandlungen in Syrien zu beteiligen.

Der Beginn der Hauptverhandlung ist für den 3. August 2015 im Oberlandesgericht Celle Saal 94, Schloßplatz 2, Eingang Kanzleistraße, 29221 Celle, geplant.



Der Strafsenat wird in den nächsten Tagen Anordnungen zu den genauen Terminen, zu den Themenbereichen "Akkreditierung von Medienvertretern" und "Einlasskontrollen / Sicherheit im Gerichtssaal / Kommunikation im und aus dem Gerichtssaal heraus" treffen.



Hierüber wird die Pressestelle des Oberlandesgerichts Celle umgehend in gesonderten Pressemitteilungen informieren.

Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

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