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Rechtsprechung
Bild zum Thema Rechtsprechungsdatenbank
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unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Celle (Stand: 01.01.2008)
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Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2010), FamRZ 2010, Heft 2
PDF, 1391 KB
Rechtsprechung
 
Rechtsprechungsdatenbank der Oberlandesgerichte in Niedersachsen
Celler Schmerzensgeldtabelle
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Rechtsprechung
Rechtsprechungsdatenbank der Oberlandesgerichte in Niedersachsen, Schmerzensgeldsammlung u. unterhaltsrechtliche Leitlinien d. OLG Celle

In der Rechtsprechungsdatenbank sind veröffentlichte Entscheidungen der Niedersächsischen Oberlandesgerichte in Zivil-, Familien- und Strafsachen erfasst.
Hier sind auch die Entscheidungen des Senats für Notarsachen, des Kartellsenats, des Vergabesenats sowie die Entscheidungen des Oberlandesgerichts über die sofortige weitere Beschwerde in Insolvenzsachen zu finden. 
Hinweis zur Entscheidungssammlung:
Die Benutzung der Texte für den nicht gewerblichen Gebrauch ist frei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung des Gerichts.

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle
Die von den Familiensenaten zusammengestellten Leitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsprechung der Senate möglichst weitgehend zu vereinheitlichen. Sie werden der Entwicklung des Unterhaltsrechts angepasst und lassen bewusst Raum für weitere Überlegungen und Konkretisierungen. Eine bindende Wirkung kommt ihnen nicht zu.

 HINWEIS:     Die Neuauflage der unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle ist zum 1. Juli 2010 geplant.

Schmerzensgeldsammlung
Die Celler Sammlung ermöglicht dem juristischen Laien eine erste Orientierung, ohne damit allerdings die anwaltliche Beratung ersetzen zu können oder zu wollen. Die Sammlung von Entscheidungen, in denen auf ein Schmerzensgeld erkannt worden ist, versteht sich nicht als Konkurrenz zu bereits vorhandenen Schmerzensgeldtabellen. Vielmehr soll die Celler Sammlung in erster Linie den Bedürfnissen der gerichtlichen Praxis im Bezirk gerecht werden.
Der gezielte Zugriff auf die Sammlung kann wahlweise über die Höhe des Schmerzensgeldbetrages oder die Art der Verletzung erfolgen.

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