Terminsverlegung in der Kartellsache um Ansprüche auf ausschließliche Belieferung mit Presseerzeugnissen aus einem streitigen Presse-Grosso-Vertriebsvertrag.
Der auf den heutigen Tag bestimmte Termin zur Verkündung einer Entscheidung in der Sache des Kartellsenats des Oberlandesgerichts 13 U 92/09 (Kart) wird verlegt auf
Donnerstag, den 11. Februar 2010, 12:00 Uhr.
Der Senat hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Derzeit ist allerdings die Beisitzerin urlaubsbedingt nicht anwesend.