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gehobener Justizdienst

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als Beamtinnen und Beamte des gehobenen Justizdienstes in den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. In ihrem Haupteinsatzgebiet, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, entscheiden sie in sachlicher Unabhängigkeit als selbständiges Organ der Rechtspflege. Daneben sind sie in der Strafvollstreckung tätig und übernehmen Führungsaufgaben in der Gerichtsverwaltung. Sie werden von A 9 bis A 13 mit Amtszulage BBesO besoldet. Einstellungsvoraussetzung ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Weitere Angaben zur Ausbildung und Einstellung finden Sie in der Informationsbroschüre des Niedersächsischen Ministeriums der Justiz.

Ihre Bewerbung:
Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte das Formblatt "Mehrfachbewerbungen bei Gerichten im Land Niedersachsen" ausgefüllt bei.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein. Das erleichtert hier erheblich die Handhabung bei der Bearbeitung insbesondere bei etwaiger Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.

 

Ihre Ansprechpartner
Sollten noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich für eine Bewerbung beim Oberlandesgericht Celle bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.

Bewerbungsschluss:
31. Januar 2010

 

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