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Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher


Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für den Gerichtsvollzieherdienst (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz).

Einstellungstermin ist der 1. Juni eines jeden Jahres. Bewerbungen werden bis zum 31. Dezember des Vorjahres entgegengenommen.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!


Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen werden, wenn Sie


1. eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung,

insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert haben,

2. sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt haben,

3. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben

4. Sie den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen und

5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. Nr. 1 a) – c) BeamtStG innehaben.


In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Laufbahn des mittleren Justizdienstes, der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte.


Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sein oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.


Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.

Mit einer Schwerbehinderung werden Sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt


Bewerbungsunterlagen

Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht in der niedersächsischen Justiz beschäftigt sind, fügen ihrer Bewerbung zunächst folgende Unterlagen bei:


Ein Bewerbungsanschreiben

 einen tabellarischen Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)

 eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses

 eine Kopie des Berufsausbildungszeugnisses

 Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung

 eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme Ihrer Personalakten

(nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst)

 eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind

 das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerbungen bei Gerichten in Niedersachsen

das ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online-Test


Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.


Derzeit werden keine Bewerbungen entgegengenommen.


Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.

Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.

Für den Fall, dass Sie die Bewerbung auf schriftlichem Wege einreichen möchten, ist Ihre Bewerbung zu richten an:


Frau Präsidentin

des Oberlandesgerichts

Schloßplatz 2

29221 Celle


Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.


Auswahlverfahren

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Aus­drucksvermögen, juristisches Textverständnis, Office-Management und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet.

Das Auswahlverfahren besteht aus

- einem Einzelinterview (Dauer: ca. 30 Minuten) sowie

- einem Rollenspiel (Dauer: ca. 15 Minuten).

Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.


Ansprechpartnerin:

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Meyer (Telefon: 05141 206-216).


Beratungsangebot:

Gern beraten wir Sie auch telefonisch, per Videochat oder persönlich im Oberlandesgericht über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz. Haben Sie noch Fragen zu den Berufen, dem Ablauf der Ausbildung, oder den Weiterentwicklungsmöglichkeiten? Dann zögern Sie nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus.



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Unser Berater freut sich auf ein Gespräch mit Ihnen!

Bildrechte: OLG Celle
Cedric Henze
Bild einer Gerichtsvollzieherin mit einem Bürger   Bildrechte: OLG Celle

"Bei meinen vielfältigen Aufgaben als Gerichtsvollzieherin bin ich nicht nur Vollstreckungsorgan des Gerichts, sondern stehe Schuldnern auch mit Rat und Tat zur Seite. "

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