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Kontakt

Wichtiger Hinweis:

Der E-Mail Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 05141/ 206-208) oder auf dem Postwege oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Oberlandesgericht Celle unbedingt erforderlich.

Hausanschrift: Oberlandesgericht Celle, Schloßplatz 2, 29221 Celle

Postanschrift: Oberlandesgericht Celle, Postfach 11 02, 29201 Celle

Tel: 05141 206-0 (Zentrale)
Fax: 05141 206-208 oder 05141 593731710


E-Mail: olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
IBAN: DE51 2505 0000 0106 0237 65
BIC: NOLADE2HXXX


Über die vorstehende E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Oberlandesgerichts ist unter der Adresse:

DE.Justiz.bfb98165-f4a7-4d36-aaab-757d9e750a6d.947f zu erreichen.

Das Oberlandesgericht Celle ist auch über De-Mail erreichbar:

DE.Justiz.bfb98165-f4a7-4d36-aaab-757d9e750a6d.947f@egvp.de-mail.de


Anfahrt

Eingang nur Schloßplatz 2 / Ecke Kanzleistraße

Anreise mit der Bahn:

Busverbindungen ab Bahnhof : mehrere Linien in ca. fünf Minuten bis "Schloßplatz"

Fußweg ab Bahnhof : ca. 20 Minuten


Auf nebenstehendem Plan finden Sie alle Parkplätze, -häuser und Tiefgaragen im Innenstadtbereich.

Sie brauchen jeweils nicht mehr als 15 Minuten, um bequem zum Oberlandesgericht zu gelangen.


Denken Sie bitte daran, dass sich die Termine verzögern können, und wählen Sie deshalb möglichst einen Parkplatz mit unbefristeter Parkdauer. Hier bietet sich der hintere Teil des Schützenplatzes im Nordwesten der Stadt - siehe Plan - mit unbefristeten und kostenlosen Parkmöglichkeiten an (Eingabe Navigationssystem: "Hafenstraße").

Am Oberlandesgericht finden Eingangskontrollen und Durchsuchungen statt. Bitte richten Sie sich auf dadurch evtl. entstehende Verzögerungen ein. Bringen Sie insbesondere ein Ausweispapier zum Termin mit. Rechtsanwälte, die sich durch einen entsprechenden Ausweis legitimieren können, sind von den Durchsuchungen im Allgemeinen ausgenommen.

Für Schwerbehinderte mit den Ausweismerkzeichen G und aG besteht die Möglichkeit, auf dem besonders ausgewiesenen Parkplatz vor dem Haupteingang (Schlossplatz 2) oder auf dem Innenhof des Oberlandesgerichts zu parken. Die Zufahrt zum Innenhof erfolgt über die Mühlenstraße. Einzelheiten erfahren Sie am Servicepoint hier am Haupteingang oder unter den Telefonnummern 05141 – 206 229 bzw. 05141 – 206 338.

Öffnungszeiten


Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,

Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Bei länger dauernden Sitzungen ist das Gebäude entsprechend länger geöffnet.


Nachtbriefkasten

Der Briefkasten des Oberlandesgerichts Celle ist außen an der rechten Seite des Eingangsportals in das Mauerwerk eingelassen. Sie haben dort die Möglichkeit zu jeder Zeit Briefsendungen und Schriftstücke einzuwerfen. Die besondere Funktionalität des Briefkastens für Fristsachen ermöglicht die taggenaue Feststellung, zu welchem Zeitpunkt der Einwurf erfolgte. Fristsachen können daher am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.


Telefonliste


Zentrale Dienste Vermittlung: 05141-2060

Bibliothek: 05141-206223

Geschäftsleitung: 05141-206216

Servicepoint: 05141-206229

Pressestelle : 05141-206777





Schmuckgrafik   Bildrechte: OLG Celle
Auszug eines Stadtplans mit Weg zum Oberlandesgericht   Bildrechte: OLG Celle
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