Bibliothek
Die Bibliothek des Oberlandesgerichts Celle umfasst die Bestände der Dienstbibliothek und der Grupen’schen Stiftungsbibliothek.
Dienstbibliothek
Die Dienstbibliothek unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Celle sowie aller Amts- und Landgerichte des Bezirks des Oberlandesgerichts Celle bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten.
Es ist im Schwerpunkt zivilrechtliche und strafrechtliche Literatur einschließlich des Verfahrensrechts, aber auch solche aus dem öffentlichen Recht vorhanden. Die vorhandenen Werke sind im online verfügbaren Katalog aufrufbar. Auskünfte werden zusätzlich durch die Mitarbeitenden der Bibliothek gegeben.
Die eigenständige Nutzung der in den Bibliotheksräumen vorhandenen Literatur steht vorrangig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Oberlandesgerichts Celle und der Generalstaatsanwaltschaft Celle sowie der Amts- und Landgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks zur Verfügung.
Daneben können aber auch alle weiteren Angehörigen der niedersächsischen Justiz sowie externe Personen die Bibliothek während der Öffnungszeiten nutzen.
Öffnungszeiten der Bibliothek für die Öffentlichkeit:
Montag - Freitag von 8.45 bis 12.30 Uhr.
Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr.
Kontakt:
Telefon: 05141 206-223 oder Durchwahl -543 bzw. -144.
E-Mail: olgce-bibliothek@justiz.niedersachsen.de
Näheres ist in der Bibliotheksordnung geregelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberlandesgerichts sowie der Amts- und Landgerichte erhalten zudem weitere Informationen auf der Intranetseite der Bibliothek.
Hinweis für Referendarinnen und Referendare: Die Bibliothek bietet den kostengünstigen Kauf von Vorauflagen der Standardkommentare (Grüneberg BGB, Thomas/Putzo ZPO, Zöller ZPO, Fischer StGB, Schmitt/Köhler StPO), aber auch weiterer Fachbücher an. Anfragen können Sie per E-Mail an das Funktionspostfach der Bibliothek richten.
Die Grupen´sche Stiftung ist nicht - wie die daneben bestehende juristische Bibliothek des Oberlandesgerichts - Staatseigentum, sondern eine privatrechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie wird von der Gesamtheit der Planrichter des Oberlandesgerichts durch einen von ihnen gewählten vier- bis fünfköpfigen Ausschuss verwaltet, der aus seiner Mitte ein geschäftsführendes Mitglied wählt. Weitere Informationen über die Grupen'sche Stiftung erhalten Sie hier.

