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Bewerbungsverfahren


Einstellungstermine

In den juristischen Vorbereitungsdienst wird in Niedersachsen zum 1. März, 1. Juni, 1. September sowie 1. Dezember eines jeden Jahres eingestellt.

Einstellungsbehörden

Einstellungsbehörden sind die Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg. Sie nehmen die Zulassung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in voneinander unabhängigen Verfahren vor.

Bewerbungsfrist

Bewerbungen sind frühestens fünf und spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin zulässig. Nicht fristgemäße Bewerbungen und solche, denen nicht mindestens ein Lebenslauf, eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. der ersten Prüfung sowie eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit (Angabe in der Anlage zur Onlinebewerbung ausreichend) beigefügt sind, werden zurückgewiesen (§ 3 Abs. 1 und 2 der ZulVV-Jur vom 24. August 1999 (Nds. GVBl. S. 329) in der Fassung vom 25. September 2003 (Nds. GVBl. S. 355)).

Einstellungsantrag

Der Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst kann im Oberlandesgerichtsbezirk Celle nur noch online gestellt werden. Bei Aufruf der Online-Bewerbungsmaske werden Sie Schritt für Schritt durch das Bewerbungsverfahren geführt. Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt mit Hilfe von EDV auf der Grundlage des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Die übermittelten Daten werden für das Zulassungs- und spätere Zuweisungsverfahren gespeichert.

Vorab finden Sie auf der rechten Seite ein hilfreiches Merkblatt zur Einstellung im PDF-Format. Öffnen Sie die Eingabemaske für die Online-Bewerbung und füllen Sie diese, insbesondere die Pflichtfelder, aus. Versenden Sie im Anschluss die Online-Bewerbung. Zusätzlich ist der nebenstehende Vordruck „Anlage zur Online-Bewerbung" manuell auszufüllen und unterschrieben mit den übrigen Unterlagen auf dem Postweg an das Oberlandesgericht Celle zu übersenden.

Online-Bewerbung

Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 05141 206-786.

Bewerbungsunterlagen

Für eine wirksame Bewerbung sind zunächst folgende Bewerbungsunterlagen fristgemäß – spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin – bei dem Oberlandesgericht Celle, Referendarabteilung, Schlossplatz 2, 29221 Celle einzureichen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Online-Bewerbung (siehe nebenstehendes Formular, beinhaltet die Erklärung über die Staatsangehörigkeit)
  • beglaubigte Abschrift des Zeugnisses der ersten juristischen (Staats-)Prüfung
  • Lebenslauf

Anderenfalls wird der Antrag nicht wirksam und ist daher zurückzuweisen.

Sollten Sie die erste Staatsprüfung vor Ablauf der Bewerbungsfrist bestanden haben, aber das Zeugnis nicht rechtzeitig bis zum Stichtag erhalten können, ist es in Ausnahmefällen möglich, zunächst hilfsweise eine Bescheinigung des betreffenden Landesjustizprüfungsamtes vorzulegen. Handelt es sich um das Landesjustizprüfungsamt in Celle, so wird auf die Vorlage einer Bescheinigung verzichtet.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappe/-hüllen ein. Das erleichtert hier erheblich die Handhabung bei der Bearbeitung insbesondere bei etwaiger Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.



Hinweise zur Beglaubigung

Amtliche Beglaubigungen von Personenstandsurkunden können nur von Standesämtern oder Notaren vorgenommen werden. Hinsichtlich der Beglaubigung des Prüfungszeugnisses kommt eine amtliche Beglaubigung durch das Prüfungsamt selbst, durch einen Notar oder eine Verwaltungsbehörde in Betracht.

Einstellungsaussichten

Die Einstellungsaussichten hängen von den zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen und Haushaltsstellen ab. Übersteigt dabei die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der dem Oberlandesgericht zur Verfügung stehenden freien Stellen, so richtet sich die Auswahl nach dem Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vom 27.10.1977 (Nds. GVBI. S. 537) in Verbindung mit der Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (KapVO) vom 24.08.1999 (Nds. GVBI. S. 329), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.09.2003 (Nds. GVBI. S. 355).

Danach erfolgen Einstellungen nach Leistung (Punktzahl des ersten Staatsexamens) und nach Wartezeit (ein Wartepunkt je erfolgloser Bewerbung). Wegen ständiger Schwankungen der Bewerberzahlen ist eine konkrete Aussage zu der Qualifikationsgrenze auf der Leistungsliste und eventuellen Wartezeiten nicht möglich. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre fallen im Oberlandesgerichtsbezirk Celle jedoch in der Regel nur kurze Wartezeiten an.

Wartepunkte im Sinne von § 5 Abs. 2 KapVO sind landesweit gültig. Wird ein Ausbildungsplatzangebot nicht angenommen, verfallen bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Wartepunkte. Bei Mehrfachbewerbungen in Niedersachsen führt die Ablehnung des Angebotes eines Oberlandesgerichtes dazu, dass zum folgenden Einstellungstermin auch die bei den anderen Oberlandesgerichten erworbenen Wartepunkte verfallen sind.

Örtliche Ausbildungswünsche

Im Einstellungsantrag können Sie angeben, welchem Amts- oder Landgericht Sie im ersten Ausbildungsabschnitt zugeteilt werden möchten. Ein Anspruch, einem bestimmten Gericht zur Ausbildung zugewiesen zu werden, besteht allerdings nicht. Zuweisungswünsche werden entsprechend den von den Oberlandesgerichten aufgestellten Grundsätzen berücksichtigt. Wegen der großen Zahl der Bewerberinnen und Bewerber und der an den einzelnen Gerichten begrenzten Anzahl der Ausbildungsplätze können in der Regel nicht alle Zuweisungswünsche berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich weitere Gerichte als alternative Ausbildungsbehörden anzugeben. Örtliche Ausbildungswünsche haben keinen Einfluss auf den Einstellungszeitpunkt.

Ein Verzeichnis aller Gerichte des Bezirks einschließlich einer Suchfunktion sowie eine Übersicht über die Gerichte des Oberlandesgerichtsbezirks Celle finden Sie nebenstehend.

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