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Verurteilungen und Freispruch im Verfahren gegen drei mutmaßliche Mitglieder der „Jabat al-Nusra“

CELLE. Das Oberlandesgericht Celle - 5. Strafsenat, Staatsschutzsenat (Az. 5 StS - 1/18) - hat am 13. Dezember 2018 nach 38 Verhandlungstagen zwei Brüder syrischer Staatsangehörigkeit wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Jabat al-Nusra“, JaN) zu Freiheitsstrafen verurteilt, sie aber wegen weitergehender Anklagepunkte, insbesondere wegen des Vorwurfs von Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), freigesprochen. Sultan K. (45 Jahre) wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und Mustafa K. (42 Jahre) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte dritte Bruder Ahmed K. (52 Jahre) wurde insgesamt freigesprochen.

Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Sultan K. im November 2012 durch den Verkauf von Getreide die Finanzkraft der JaN stärkte und dadurch deren Ansehen erhöhte. Ferner hat der Senat festgestellt, dass der Angeklagte Sultan K. für die JaN an Verhandlungen über eine Waffenruhe mit der kurdischen Volksverteidigungseinheit „Yekîneyên Parastina Gel“ (YPG) teilgenommen hatte.

Der Angeklagte Mustafa K. hatte nach den Urteilsfeststellungen seine Wohnung Mitgliedern der JaN als Stützpunkt zur Verfügung gestellt und mit Kämpfern der JaN in einem PKW Patrouillenfahrten durchgeführt.

Dass die beiden Angeklagten Sultan und Mustafa K., wie ihnen in der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 17. Januar 2018 vorgeworfen wird, auch an der Vertreibung der Familie eines Beamten des Assad-Regimes und an der Plünderung deren Hauses (Kriegsverbrechen nach § 8 Abs. 1 Nr. 6, § 9 des VStGB) beteiligt waren, vermochte der Senat nach dem Eindruck der Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung und der weiteren erhobenen Beweise nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen. Gleiches gilt für den Vorwurf, die beiden Angeklagten seien selbst Mitglieder der JaN gewesen.

Der gegen den Mitangeklagten Ahmed K. erhobene Anklagevorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (JaN) hat sich auf der Grundlage der Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung ebenfalls nicht zweifelsfrei nachwiesen lassen, so dass der Angeklagte Ahmed K. insgesamt freizusprechen war.

Die Gesamtfreiheitsstrafe gegen Sultan K. wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Bei dem Angeklagten Mustafa K. war eine frühere Verurteilung in die Gesamtstrafe mit einzubeziehen, so dass eine Freiheitsstrafe zu verhängen war, deren Aussetzung zur Bewährung nicht in Betracht kam.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

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Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2018

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