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OLG Celle verhandelt im Herbst über die Berufung der A 1 mobil

- Klage gegen den Bund über mehrere Millionen Euro vom Landgericht abgewiesen -


CELLE. Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (Az. 13 U 127/18) verhandelt am


Dienstag, den 29. Oktober 2019, 10:00 Uhr, Saal H 153,

Schloßplatz 2, 29221 Celle,


über die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 07. September 2018 (Az. 9 O 106/17), durch das die Klage eines privaten Autobahnbetreibers gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen wurde.

Die Klägerin führte auf der Grundlage eines im Juli 2008 mit dem Bund geschlossenen Vertrages den Ausbau eines Streckenabschnitts der Bundesautobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen von vier auf sechs Spuren durch. Nach dem Vertrag sollte sie dafür eine Vergütung erhalten, die sich anteilig nach der mautpflichtigen Fahrleistung und den relevanten Mautsätzen auf dem ausgebauten Streckenabschnitt berechnete.

Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin u. a. eine rückwirkende Anpassung des mit einer Laufzeit von 30 Jahren geschlossenen Vertrages und beansprucht eine monatlich um ca. € 2,5 Mio. höhere Vergütung als ursprünglich im Vertrag vereinbart.

Sie begründet dies u. a. mit einem angeblich infolge der Finanzkrise von 2008 zu verzeichnenden Rückgang des Warenwirtschaftsverkehrs und dadurch bedingt deutlich geringeren Mauteinnahmen als erwartet.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung u. a. ausgeführt, dass die Klägerin in dem Vertrag das Risiko eines Rückgangs des mautpflichtigen Verkehrs übernommen habe und eine rückwirkende Anpassung der Vergütungsregelung deshalb nicht verlangen könne. Über die gegen dieses Urteil von der Klägerin eingelegte Berufung hat nun das Oberlandesgericht zu entscheiden.

Pressevertreter, die für eine etwaige Berichterstattung beabsichtigen, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, werden gebeten, dies per E-Mail an olgce-pressestelle@justiz.niedersachsen.de mitzuteilen, um seitens des Gerichts etwaig notwendige Vorbereitungen treffen zu können.

Ansprechpartner:

Dr. Rainer Derks

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2019

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