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Keine Verhandlungstermine am 30. August 2018 in Verfahren wegen abgasmanipulierter PKW

CELLE. Die für Donnerstag, den 30. August 2018 anberaumten Verhandlungstermine des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Verfahren wegen abgasmanipulierter PKW sind aufgehoben worden, nachdem die Berufungen bzw. die Klagen jeweils zurückgenommen wurden. In Verfahren betreffend abgasmanipulierte PKW finden an diesem Tag deshalb keine Verhandlungen statt. Gegenwärtig sind ca. 160 Berufungsverfahren beim OLG Celle anhängig, die Ansprüche wegen angeblich abgasmanipulierter PKW zum Gegenstand haben. Knapp 60 % dieser Verfahren betreffen VW-Fahrzeuge, knapp 20 % Skoda-Fahrzeuge, gut 10 % Audi-Fahrzeuge und etwa 3 % Seat-Fahrzeuge. In weiteren Verfahren sind je ein Porsche-Fahrzeug bzw. ein Mercedes-Fahrzeug Gegenstand. Etwa 80 Verfahren wurden hier bereits abgeschlossen. In einem Fall hat der Senat die Berufung durch Beschluss als unzulässig zurückgewiesen (§ 522 Abs. 1 ZPO). Die übrigen Verfahren sind durch Rücknahme der Klage und/oder der Berufung beendet worden. Ein gerichtlicher Vergleich ist noch in keinem der hier anhängig gewesenen Verfahren geschlossen worden. Ob die Rücknahmeerklärungen auf einer außergerichtlichen Einigung der Parteien beruhen und wenn ja, mit welchem Inhalt sich die Parteien gegebenenfalls außergerichtlich geeinigt haben, entzieht sich hiesiger Kenntnis; die Parteien müssen gegenüber dem Gericht keine Angaben dazu machen, weshalb eine Klage und/oder eine Berufung zurückgenommen wird.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2018

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