Niedersachsen klar Logo

Vorsicht beim Bewässern - Landwirt haftet für Panikreaktion eines Pferdes

Vorsicht beim Bewässern - Landwirt haftet für Panikreaktion eines Pferdes


CELLE. Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, verletzt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet. Dies hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in einem am 14. März 2016 verkündeten Urteil entschieden (20 U 30/13).



Die Klägerin hatte 40.000 € Schadensersatz für ihre Stute begehrt, die sich beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass sie eingeschläfert werden musste. Das Tier war in Panik vor einem Wasserstrahl geflüchtet, der wie eine Treibhilfe gewirkt und die Flucht des Tieres ausgelöst hatte. Der Senat hat entschieden, dass der Beklagte für Schäden der Klägerin hafte, weil er vor Einschalten der Bewässerungsanlage nicht sichergestellt habe, dass der Wasserstrahl nicht auf die angrenzende Weide reicht. Mangelnde Kenntnisse über das übliche Fluchtverhalten eines Pferdes entlasteten ihn nicht. Er müsse sicherstellen, dass die Anlage nur das eigene Grundstück beregnet, anderenfalls handele er fahrlässig.



Tragen Sie sich in unsere Abonnentenliste ein, wenn Sie diesen Newsletter künftig per E-Mail erhalten möchten.


* Pflichtfeld
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2016
zuletzt aktualisiert am:
29.03.2016

Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln