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Strafsenate werden verstärkt

- Zwei neue Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Celle


Celle. Der Präsident des Oberlandesgerichtes Celle Dr. Peter Götz von Olenhusen hat heute (9. Februar 2017) Dr. Sabine Ferber und Ralf Günther die Ernennungsurkunden zur Vorsitzenden Richterin bzw. zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ausgehändigt.

Die 48jährige Dr. Sabine Ferber trat im Jahr 1998 in die niedersächsische Justiz ein. Sie war zunächst als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück tätig und bearbeitete dann bei den Amtsgerichten Norden und Osnabrück sowie beim Landgericht Osnabrück Zivil- und Strafverfahren. Im März 2002 wurde sie in Osnabrück zur Richterin am Amtsgericht ernannt. Bereits von August 2001 bis einschließlich September 2004 war Dr. Sabine Ferber an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet und dort u.a. als Referatsleiterin für das Strafprozessrecht zuständig. Als Leiterin des Projekts „Stiftung Opferhilfe Niedersachsen“ leistete sie einen maßgeblichen Anteil beim Aufbau der Stiftung, deren regionalem Vorstand Lüneburg sie bis heute vorsteht. Seit Oktober 2004 arbeitete die Richterin am Landgericht in Lüneburg und wurde dort im Juni 2005 zur Richterin am Landgericht ernannt. Im August 2006 wechselte sie als Richterin am Oberlandesgericht nach Celle. Hier ist sie als Strafrichterin, seit 2007 auch in der Verwaltung des Gerichts beschäftigt und insoweit für die Gesetzgebungsverfahren im Strafrecht und für Angelegenheiten der Strafjustiz zuständig. Dr. Ferber kommentiert mehrere Vorschriften zu Opferrechten im Strafverfahren und bildet Richterinnen und Richter auf diesem Gebiet fort.

Das Präsidium des Oberlandesgerichts Celle beabsichtigt, Dr. Sabine Ferber den Vorsitz des 2. Strafsenats und 2. Senats für Bußgeldsachen zu übertragen.

Der 57jährige Ralf Günther begann seine Laufbahn in der Justiz im Februar 1992 in Berlin, wo er bei der Staatsanwaltschaft I tätig war. Er wurde dort im Jahr 1994 als Staatsanwalt ernannt und wechselte im Juli 1995 nach Niedersachsen, von wo er zunächst an die Staatsanwaltschaft II in Berlin, zuständig für Verfahren der sogenannten „Regierungs- und Vereinigungskriminalität“, abgeordnet war. 1996 trat er seinen Dienst bei niedersächsischen Justizbehörden an. Günther war bei der Staatsanwaltschaft Hannover und dann, ab September 2000, bei der Staatsanwaltschaft in Göttingen tätig. Nach einer Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft in Celle wurde er dort im September 2001 zum Oberstaatsanwalt ernannt und arbeitete u.a. in der Zentralstelle Organisierte Kriminalität (ZOK). Im Juli 2006 wurde Ralf Günther an die Staatsanwaltschaft Hannover versetzt, wo er auch die Leitung der Zentralstelle für Betäubungsmittelkriminalität übernahm. Im Jahr 2008 folgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht in Hannover. Dort saß er einer Strafkammer und einer Jugendkammer vor. Im September 2010 wechselte der Richter an das Landgericht Göttingen. In Göttingen war er Vorsitzender großer und kleiner Strafkammern sowie des Schwurgerichts. Neben seiner rechtsprechenden Tätigkeit kommentiert Ralf Günther verschiedene Vorschriften im Münchner Kommentar zur Strafprozessordnung und engagiert sich in der Richterfortbildung.

Nach den Planungen des Präsidiums des Oberlandesgerichts soll Ralf Günther u.a. den Vorsitz des 3. Strafsenats und 3. Senats für Bußgeldsachen übernehmen. Damit erhält der neu eingerichtete zweite Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Celle einen Vorsitzenden.

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VRiOLG Dr. Sabaine Ferber und Ralf Günther  

von links: PräsOLG Dr. Götz v. Olenhusen, VR'inOLG Dr. Sabine Ferber, VROLG Ralf Günther

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2017

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