Niedersachsen klar Logo

OLG Celle verhandelt über abgasmanipulierten PKW


Celle. Der 7.Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle unter Vorsitz von Dr. Markus Wessel verhandelt

am Donnerstag,18. Januar 2018 ab 10.00 Uhr in Saal 153

über eine Klagegerichtet auf Nacherfüllung eines Kaufvertrages über einen abgasmanipulierten PKW (Az.: 7 U 28/17, Vorinstanz Landgericht Hannover 11 O 9/16).

Es ist nicht zu erwarten, dass der Senat unmittelbar im Anschluss an die Verhandlung seine Entscheidung verkündet. Jedoch ist davonauszugehen, dass die Sach- und Rechtslage mit den Verfahrensbevollmächtigten der Parteien erörtert wird.

Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden gebeten, ihre Teilnahme unter OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de mitzuteilen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des OLG ein allgemeines Verbot für Film-, Foto- und Tonaufnahmen besteht.

Ein PKW-Käufer begehrt die Nacherfüllung eines Kaufvertrages über einen VW Tiguan. Er hatte das Fahrzeug, Baujahr 2008, von dem beklagten gewerblichen Autohändler im April2015 gebraucht erworben. In dem Fahrzeug ist ein Dieselmotor eingebaut, dessen Software die Stickoxidwerte im Prüflaufstand unzulässig mit Hilfe einer Abschalteinrichtung optimiert. Der Kläger hatte den Beklagten zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Der PKW-Hersteller teilte dem Kläger mit, dass eine technische Lösung erarbeitet werde und er Nachricht erhalte, wenn ein Nachbesserungstermin vereinbart werden könne. Jedenfalls bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Januar 2017 hat der Kläger keine entsprechende Mitteilung erhalten. Mit seiner Klage hat er im Wesentlichen Nachbesserung seines Fahrzeuges begehrt.

Das Landgericht Hannover hat die Klage abgewiesen. Es hat ausgeführt, die Nacherfüllung sei dem Beklagten vorübergehend unmöglich, weil er selbst keine geeignete Softwarelösung erarbeiten könne.

Die Herstellerin des Fahrzeugs ist zwischenzeitlich dem Rechtsstreit auf Seiten desbeklagten Autohauses beigetreten.

Die ursprünglich für den 18. Mai und 7. September 2017 anberaumten Termine zur mündlichen Verhandlung über die Berufung hatten verlegt werden müssen.


Tragen Sie sich in unsere Abonnentenliste ein, wenn Sie diesen Newsletter künftig per E-Mail erhalten möchten.


* Pflichtfeld
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.01.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln