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Kooperationsvertrag

Presseerklärung der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg


Gemeinsam ist man stärker als allein
Niedersächsische Oberlandesgerichte unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Hannover. Stärkung der Rechtsprechung und Verbesserung der Justizverwaltung im Sinne einer bürgerfreundlichen Justiz, diese Ziele verfolgen die drei niedersächsischen Oberlandesgerichte durch eine verbesserte Kooperation. Die Präsidentin des Oberlandesgerichtes Oldenburg Anke van Hove und die Präsidenten der Oberlandesgerichte Braunschweig und Celle, Wolfgang Scheibel und Dr. Peter Götz von Olenhusen, unterzeichneten deshalb heute (28. November 2016) in Hannover eine Kooperationsvereinbarung der Gerichte. „Wir wollen unser Fachwissen bündeln, uns insgesamt besser vernetzen und hoch spezialisierte Verwaltungsbereiche konzentrieren“, betonten die Präsidenten.


An erster Stelle der Kooperationsvereinbarung steht die Gewinnung von Richternachwuchs. Hier wollen die Oberlandesgerichte durch Beschleunigung des Einstellungsverfahrens und verstärkte Werbung im Wettbewerb um den Top-Nachwuchs punkten.
Der Bedarf an Fortbildungen für alle Beschäftigten soll durch bezirksübergreifende Abstimmung besser gedeckt werden. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Führungskräfteschulungen gelegt werden.


Fachwissen soll im Tarifrecht und bei der Stellungnahme zu Gesetzgebungsverfahren gebündelt werden. Bei der Erteilung von Ehefähigkeitszeugnissen, in Schadensangelegenheiten, der Innenrevision und in Notarsachen soll die Kooperation institutionalisiert werden. Die Zusammenarbeit der Organisationsreferate soll zur Analyse und Optimierung der Geschäftsprozesse gestärkt werden.

Den Text der Kooperationsvereinbarung finden Sie hier

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