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Angriff auf einen Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hannover

- Terminplanungen für Plädoyers und Urteilsverkündung -


CELLE. Im Verfahren gegen

  • die 16-jährige deutsche und marokkanische Staatsangehörige Safia S. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und
  • den 20-jährigen deutschen und syrischen Staatsangehörigen Mohamad Hasan K. wegen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat


ist, vorbehaltlich möglicher Änderungen geplant, die Beweisaufnahme am 12. Januar 2017 zu schließen.


Die Plädoyers der Bundesanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung würden sich dann am 12. und 13. Januar 2017 anschließen. Die Urteilsverkündung wird nicht vor dem 19. Januar 2017 erfolgen.


Aufgrund eines Beschlusses des Senats vom 20. Oktober 2016 bleibt die Öffentlichkeit auch für Plädoyers und Urteilsverkündung von dem Verfahren ausgeschlossen.

Die Pressestelle des Oberlandesgerichts wird jedoch mittels Pressemitteilung über die Anträge von Bundesanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, sowie über die Entscheidung des Senats informieren.


Die Bundesanwaltschaft wirft Safia S. vor, im Auftrag des sogenannten „Islamischen Staates (IS)“ am 26. Februar 2016 bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover versucht zu haben, einen Beamten der Bundespolizei zu töten. Mohamad Hasan K. wird vorgeworfen, gewusst zu haben, dass Safia S. im Auftrag des „IS“ eine „Märtyrertat“ in Deutschland plante und die geplante Straftat nicht angezeigt zu haben.


Seit dem 20. Oktober 2016 hat der Staatsschutzsenat an bislang 16 Verhandlungstagen insgesamt 40 Zeugen vernommen und drei Sachverständige befragt. Bei den Zeugen handelt es sich um Tatzeugen, Zeugen aus dem persönlichen Umfeld der Angeklagten und Ermittlungsbeamte. Als Sachverständige wurden eine Jugendpsychiaterin, eine Gerichtsmedizinerin und ein Islamwissenschaftler befragt.

(05.01.2017)

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Presse

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