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Akkreditierung und Sicherheitsverfügung

Angriff auf einen Beamten der Bundespolizei im Hauptbahnhof Hannover
- Eröffnung des Verfahrens, Akkreditierung und Verhandlungsbeginn -


Das Oberlandesgericht Celle - 4. Strafsenat, Staatsschutzsenat - hat am 22. September 2016 das Hauptverfahren gegen

• die 16-jährige deutsche und marokkanische Staatsangehörige Safia S. wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung und

• den 20-jährigen deutschen und syrischen Staatsangehörigen Mohamad Hasan K. wegen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat eröffnet.


Die Bundesanwaltschaft wirft Safia S. vor, im Auftrag des sogenannten „Islamischen Staates (IS)“ am 26. Februar 2016 bei einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof Hannover versucht zu haben, einen Beamten der Bundespolizei zu töten. Mohamad Hasan K. wird vorgeworfen, gewusst zu haben, dass Safia S. im Auftrag des „IS“ eine „Märtyrertat“ in Deutschland plante und die geplante Straftat nicht angezeigt zu haben.


Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen. Danach soll die Hauptverhandlung beginnen


am 20. Oktober 2016 um 9.30 Uhr,


Oberlandesgericht Celle, Saal 94,


Schlossplatz 2 - Eingang Kanzleistraße - 29221 Celle.


Fortsetzungstermine sind anberaumt für den 27.10., 28.10., 03.11., 04.11., 10.11., 11.11., 17.11., 18.11., 24.11., 25.11., 01.12., 02.12., 08.12., 09.12., 15.12., 16.12., 22.12. und 23.12.2016 und den 12.01., 13.01., 19.01., 20.01., 26.01. und 27.01.2017.

Sodann vorsorglich ab dem 02. Februar 2017 fortlaufend jeder Montag und Donnerstag jeweils ab 9.30 Uhr.

Akkreditierung von Medienvertretern

Die Anordnungen zur erforderlichen Akkreditierung von Medienvertretern finden sich in der Sicherheitsverfügung unter III. Es wird insbesondere auf die dort festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen:


Sie beginnt am 5. Oktober 2016 um 10 Uhr und endet am 7. Oktober 2016 um 10 Uhr.


Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht. Nach Ablauf der Frist sind keine Dauerakkreditierungen für das Verfahren mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Dieses muss vollständig ausgefüllt sein. Darin ist auch anzugeben, für welches Kontingent die Akkreditierung erfolgen soll. Jedes Presseorgan kann sich nur für eines der Kontingente bewerben.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend den Vorgaben der sitzungspolizeilichen Anordnung eine Sitzplatzvergabe für Medienvertreter/Journalisten stattfindet.
Bitte beachten Sie, dass jedes rechtlich selbständige Medienorgan nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann. Ein Tausch zwischen mehreren Medienvertretern/Journalisten für ein Medienorgan ist jedoch möglich.


Da das Verfahren auch gegen eine Jugendliche geführt wird, kann gemäß §§ 104 Abs. 2, 48 JGG die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Trifft der Senat eine solche Entscheidung, berechtigt auch die Akkreditierung nicht mehr zur Anwesenheit im Sitzungssaal.




Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

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